Derzeit keine ordnungsgemäße Zufahrt vorhanden.
Bruttogrundflächen:Wohnhaus: EG 27,27 m², UG 2,44 m², Keller mit Zisterne 14,93 m², Carport 3,08 m² Holzlager 19,29 m²
Baujahr 2003 mit Unter- (Massivbauweise) und Erdgeschoss (Holzblockbauweise),Satteldach mit und Decra Classic Platten gedeckt, Dachrinnen und Ablaufrohre mit ALU-Blech, Insektenschutzgitter, UG: Vollwärmeschutz, verputzt, und gemalt, Sohlbänke ALU; Decken, verputzt und gemalt; Wände: teilweise verputzt und gemalt; Stahlbetonstiege vom UG in das EG: Kunststoffisolierglasfenster mit Doppelverglasung, innen Resopalfensterbänke; Holztüren mit -zargen, Metalltüren mit -zargen; Parkett-, Keramik, Beton; Erdgeschoss im Inneren im Rohbauzustand
Grundstücksgröße:
2.192 m²
Objektgröße:
151,39 m²
Schätzwert:
265.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
26.500,00 EUR
Geringstes Gebot:
132.500,00 EUR
Sonstige Hinweise:
– Zubehör/unselbständige Bestandteile im Wert von Schätzugutachten vorhanden (Einbauküche in L-Form mit Ober- und Unterschränken teilweise Glasfronten und Resopalplatte, Mikrowelle, Ceranfeld mit Backofen und Dunstesse, Spüle sowie Holzeckbank mit 2 Stühlen und Holztisch).
– Gebrauchsrecht an den nördlich und südlich liegenden Parzellen (bewaldet).
– Derzeit keine ordnungsgemäße Zufahrt vorhanden.
– Sämtliche Details siehe LANGGUTACHTEN!
– Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
– An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
– Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
– Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
– Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
– Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
– Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Gericht:
BG Spittal an der Drau
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Spittal/Drau
Besichtigungszeit:
Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Sonstiges:
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.