Was versteht man unter einer Ediktsdatei?
Die so genannte Ediktsdatei ist eine Online Plattform, mit dem gerichtliche Bekanntmachungen veröffentlichen werden. Somit steht jedem frei, Einsicht in sie zu nehmen. Geht es beispielsweise um eine Zwangsversteigerung nach einem Konkurs, kann ein potentieller Interessent oder Gläubiger sich auf der Webseite http://www.edikte.justiz.gv.at ungehindert Einsicht in den Vorgang verschaffen. Betreiber der genannten Gerichtsedikts-Webseite ist das österreichische Bundesministerium für Justiz-Angelegenheiten. In der dazu gehörigen Insolvenzdatei dürfen gemäß § 74 der Insolvenzordnung diverse Daten öffentlich gemacht werden. Zu ihnen gehören die genaue Gerichtsbezeichnung, der Unternehmenssitz bzw. Name des Schuldners sowie dessen Adresse und das Geburtsdatum des Schuldners, bei dem eine Zwangsversteigerung angesetzt wurde. Möglicherweise werden weitere Daten und Kennzahlen genannt, anhand derer man den Vorgang zuordnen oder um weitere Detailangaben ergänzen möchte. Erwähnt werden muss auch, wer vom Gericht als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und ob der Schuldner Eigenverwaltung beansprucht hat. Damit man sich als rechtmäßiger Gläubiger oder potentieller Käufer und Investor mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter in Verbindung setzen kann, müssen auch dessen Name und Adresse genannt werden.
In der Regel zieht ein Konkurs es gelegentlich nach sich, dass einige Gläubiger noch gar keine Kenntnisse vom Konkursfall haben und nur per Zufall davon Kenntnis erlangen. Sie werden daher im öffentlichen Edikt aufgefordert, ihre Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu melden und beziffern. Bei der Gläubigerversammlung, deren Veranstaltungsort und -zeitpunkt im Edikt ebenfalls genauer definiert wird, sollten sie oder ein Rechtsvertreter anwesend sein. Edikte dieser Art kennzeichnen Versteigerungen von Immobilien zwecks Deckung der Gläubigerforderungen, seien es nun Forderungen von Banken, Investoren, Privatleuten oder Handwerksbetrieben.
Solche Edikte können aber auch dazu dienen, die Wiedereröffnung eines insolventen Betriebes oder die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach einem Sanierungsvorschlag mit Hilfe neuer Investoren bekannt zu machen. Bis für die Ediktsdatei der österreichischen Justiz andere gesetzliche Rahmenbedingungen festgesetzt werden, kann es noch dauern. Bis dahin kann jeder Auskunft aus der öffentlichen Insolvenzdatei einholen, Kenntnisse über Verkäufe oder Verpachtungen in Insolvenzverfahren gewinnen oder sich über Anlage- und Umlaufvermögen, gerichtliche Versteigerungen und die Lage sowie den Wert der zwangsversteigerten Liegenschaften informieren. Man kann ohne weiteres öffentlich gemachte Edikte einsehen, gerichtliche Zwangsverwaltungen oder Edikte sowie andere amtliche Bekanntmachungen in entsprechenden Strafverfahren einsehen.
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