Der Bungalow umfasst nur ein Erdgeschoß. Ein einfaches Nebengebäude (Holzgerätehaus) befindet sich ebenfalls auf dieser Liegenschaft. Das Erdgeschoß besteht aus 5 Räumen und dem Sanitärbereich sowie einer Terrasse. Der unbebaute Grundstücksteil ist mit Bäumen und Sträuchern bestanden.
Laut den erteilten Auskünften ist das Gebäude bzgl. der Heizversorgung autark, die Wasserversorgung laufe über den Bungalow und die Abwasserbeseitigung erfolgt derzeit über zwei Senkgruben.
Hinsichtlich der Anschlussproblematik wird ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten verwiesen.
Der optische Bau- und Ausstattungszustand war bei der Befundaufnahme großteils sehr einfach, rückgestauter Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand liegt am Bungalow vor.
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Sonstige Hinweise:
Eine Änderung der Fläche am Bungalow ist im Grundbuch angemerkt. Nach den erteilten Auskünften wird die Fläche um 6 m² vergrößert, somit ergibt sich eine neue Fläche von 1.730 m².
Aufgrund der Komplexität wird auf das beiliegende Langgutachten ausdrücklich verwiesen!
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zum Versteigerungstermin.