Einfamilienwohnhaus mit Garage in Pram nahe dem Ortszentrum
Details sind im Langgutachten zu ersehen.
Grundstücksgröße: 1.260 m²
Objektgröße: 108,21 m²
Schätzwert: 308.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Kein Zubehör
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 30.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 154.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:Details sind dem Langgutachten zu entnehmen.
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Langgutachten (pdf) (12200 KB)
Gericht: | BG Grieskirchen |
Aktenzeichen: | 440 7 E 11/20z |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 11.08.2021 |
Versteigerungstermin: | am 06.10.2021 um 10:00 Uhr |
Versteigerungsort: | BG Grieskirchen, EG, Zimmer Nr. 6 |
Sonstiges: | -Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen. -Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet. – Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt. – Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll. – Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz. |
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Grundbuch: | 44118 Pram |
EZ: | 443 |
Grundstücksnr.: | 58/8 |
BLNr: | 3 |
Liegenschaftsadresse: | Walcherweg 10 |
PLZ/Ort: | 4742 Pram |
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