Zuschlag ohne Überbot – Wohnhaus und Nebengebäude
BG Hollabrunn (090)
2 E 33/21w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.06.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
18008 Obritz EZ 2282
Grundstücksnr. 3552/7 und 3552/11; BLNr. 1
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 89.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Einstöckiges Wohnhaus in massiver Bauweise, bestehend aus einem Erdgeschoß, ohne Unterkellerung und ohne Dachbodenausbau
Eingeschoßige Nebengebäude
renovierungsbedürftiger Gesamtzustand
Flächenwidmung: Bauland Agrargebiet
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Nicht Gegenstand der Bewertung.
Sonstige Hinweise:
Das Vadium beträgt EUR 7.010,– und kann nur in Form eines Sparbuches erlegt.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt „Schätzwert“ wurde der Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit € 73.000,– ermittelt.
Langgutachten:
Langgutachten (428 KB)
Lageplan:
Flächenwidmungsplan (132 KB)
Orthofoto (107 KB)
Grundriss(e):
Grundriss Wohnhaus (67 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Hollabrunn (090)
Aktenzeichen:
2 E 33/21w
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
13.05.2022
Versteigerungstermin:
am 21.6.2022 um 08:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Hollabrunn, Winiwarterstraße 2, Verhandlungssaal II, 1. Stock, Zimmer Nr. 16
Telefonkontakt:
02952/2323 36
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Hollabrunn, 08.00 bis 12.00 Uhr
Sonstiges:
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP-2 Schutzmaske ohne Ausatemventil zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene FFP-2 Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Grundbuch:
18008 Obritz
EZ:
2282
Grundstücksnr.:
3552/7 und 3552/11
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Obritz 256
PLZ/Ort:
2061 Obritz