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Bezirksgericht Gmünd

Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 384/21x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.12.2021


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

07342 Unserfrau EZ 82
Grundstücksnr. .28/2, 1652/2; BLNr. 1

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 23.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.

 

 

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im östlichen Teil der Ortschaft Unserfrau und grenzt unmittelbar westlich an das öffentliche Gut (Verkehrsfläche) an, von dem auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Die in der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft inneliegenden Grundstücke bilden eine unregelmäßige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Gesamtflächenausmaß von 345 m². Die Grundstücksfläche ist weitgehend eben und waagrecht sowie niveaugleich mit den angrenzenden Grundstücken. Auf dem bewertungsgegenständlichen Grundstück .28/2 besteht zum Bewertungsstichtag ein Wohnhaus mit angebautem Nebengebäude. Das Wohnhaus ist in gekuppelter Bauweise mit dem auf dem Nachbargrundstück bestehenden Wohnhaus errichtet. Das in Massivbauweise errichtete Wohnhaus besteht aus Erdgeschoß und nicht ausgebautem Dachgeschoß und ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoß befinden sich ein Vorhaus, ein Bad, eine Stube und drei Zimmer mit einer Gesamtwohnnutzfläche von ca. 84 m². Im unmittelbar nördlich daran angebauten Nebengebäude befinden sich ein Abstellraum ein Schuppen und ein ehemaliger Stall mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 45 m². Bauweise: Fundamente: Stein- und Betonfundamente; aufgehendes Mauerwerk Wohnhaus: Mischmauerwerk; Zwischenwände: Vollziegelmauerwerk; Mauerwerk Schuppen: Holzständerkonstruktion mit einfacher Bretterschalung; Decke: Dippelbaumdecke, teilweise mit Abdeckung; Fassade: Mineralputz (ohne Vollwärmeschutz); Dachstuhl Wohnhaus: Satteldach; Holzsparren, Vollschalung, Unterspannbahn, Lattung, Konterlattung; Dacheindeckung: Betondachziegel; der Dachstuhl sowie die Dacheindeckung wurden geschätzt in den letzten Jahren komplett erneuert; Dachstuhl Abstellraum und ehem. Stall: Pultdach mit Welleterniteindeckung; Dachstuhl Schuppen: Satteldach mit Holzsparren und Einfachlattung; Dacheindeckung: Strangfalzziegel; Kamin: Massivziegelkamin; Fenster: Holzkastenfenster bzw. Holzfenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Hauseingangstüre: Massivholzfüllungstür lackiert; Innentüren: Umfassungszargen mit Massivholzfüllungstürblättern natur; Heizung: Warmwasserzentralheizungsanlage; Wärmeerzeugung: Flüssiggastherme; Wärmeabgabesystem: Radiatoren; zusätzlich 1 Kaminofen für feste Brennstoffe. Das Wohnhaus mit Nebengebäude befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem grundlegend instandsetzungsbedürftigen Bau- und Erhaltungszustand – ausgenommen neuer Dachstuhl mit Dacheindeckung. Laut Auskunft eines Mitarbeiters der Gemeinde Unserfrau-Altweitra wurde das Haus durch eine Undichtheit im Wasserleitungssystem in den letzten Jahren über längere Zeit mit Wasser geflutet, wodurch insbesondere die Böden, das Mauerwerk und die Innentüren erhebliche Feuchtigkeitsschäden aufweisen. Die Nebenräume im Erdgeschoss verfügen jeweils über einen sehr einfachen, die Wohnräume im Erdgeschoß verfügen jeweils über einen einfachen bis normalen Ausstattungsstandard. Außenanlagen: Gastank (auf Pachtgrund): Oberflur-Kugel-Gastank (Fabr. Primagaz); Einfriedung Vorgarten: Betonsockel mit Granitstehern und Holzlattenzaun; nicht bebaute und nicht befestigte Flächen: Grünfläche (Wiese mit geringem Strauch- und Baumbestand) – teilweise verwildert, Einfriedung mit Metallstehern und Holzplankenzaun.

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Grundstücksgröße: 345 m²
Objektgröße: 128,00 m²

Schätzwert: 28.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 2.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 14.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Interessenten wird empfohlen, Einsicht in das Langgutachten zu nehmen.


Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 384/21x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

04.11.2021

Versteigerungstermin:

am 13.12.2021 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht 3950 Gmünd, 2. Stock, Verhandlungssaal 2

Telefonkontakt:

02852 522 91 48

Sonstiges:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
1. Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, die mit einer Höhe von EUR 10.429,29 im Schätzwert zum Bewertungsstichtag 27.7.2021 berücksichtigt wurden.
2. Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens sowie der Führung eines Kanales hins. Gst.28/2 für Gst. 28/1 ./28/3.
3. Grunddienstbarkeit der Duldung der Aufstellung eines Gastankes auf Gst 31 für Gst .28/2
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden, wobei ein Namenssparbuch empfohlen wird.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug, Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.

Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Über eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen in diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann eine Ordnungsstrafe bis zu EUR 10.000 verhängt werden. Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen in diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand gemäß der zum Verhandlungszeitpunkt geltenden Hausordnung einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske laut Hausordnung zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Kommen Sie unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen so rechtzeitig zu Gericht, dass sie an der Tagsatzung teilnehmen können.


Grundbuch:

07342 Unserfrau

EZ:

82

Grundstücksnr.:

.28/2, 1652/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Unserfrau 32

PLZ/Ort:

3970 Unserfrau-Altweitra


Veröffentlicht unter bis 50.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich, Versteigerte Immobilien

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