Die Liegenschaft EZ. 68652 mit den Grundstücken 7802/3 und 3805 liegt am südostseitigen Ortsrand von Altschlaining im Bezirk Oberwart, im Nahbereich des Friedhofs sowie Sportplatzes gelegen, auf einer Anhöhe befindlich. Die Grundstücke 301, 302/3 und 305 bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und sind vom Grundstück 302/1 durch das Weggrundstück 30332/2 getrennt. Die Lage des Grundstückes 30222/1 ist geneigt, die Figuration dreieckig, jedoch handelt es sich hier um eine relativ kleine Grundstücksparzelle. Die Grundstücke 3071, 30452/3 und 3045 weisen unregelmäßige Figuration auf. Im südseitigen Bereich sind die Grundstücke relativ eben, der nordseitige Bereich des Grundstückes 33205 stellt eine steile Hangböschung dar, welche im Bereich eines Grabens endet.
Die umlaufenden Grundstücke südseitig sind mit Wohnhäusern bebaut, nordseitig schließen Waldflächen an. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über einen asphaltierten Weg, welcher im Nahbereich der Liegenschaft als Sackgasse endet.
Infrastruktur:
Autobushaltestellen, Gaststätte und ein Naturkostladen sind in Altschlaining vorhanden. Die größeren öffentlichen Anschlussstellen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich im Bezirksvorort Oberwart und sind ohne private Fahrzeuge nur erschwert erreichbar.
Nutzung:
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Ein genaues Erbauungsdatum dieses Objektes ist nicht bekannt. Pläne und Bescheide vom Errichtungszeitpunkt liegen nicht vor. Wie dem Bescheid zu entnehmen, erfolgte 1983 ein Umbau, 1996 eine Adaptierung und 1962 die Errichtung eines Zimmers. Das Gebäude ist großteils eingeschossig in Massivbauweise hergestellt und besitzt eine Teilunterkellerung.
An Räumlichkeiten sind im Erdgeschoss vorhanden Zimmer, Schrankraum, Vorraum und Küchenbereich, Esszimmer, Wohnzimmer, Badezimmer, WC, Zwischenflur und Garage.
Im Kellergeschoss befindet sich ein Kellerraum.
Die Aufschließung und Erreichung von Grund und Gebäude erfolgt über den südseitig anschließenden, asphaltierten Weg, welcher im Bereich der Liegenschaft als Sackgasse endet. Der Zugang zum Wohnhaus ist über 2 Ausgleichsstufen gegeben. Das Keller- und Erdgeschoss sind nicht direkt miteinander verbunden.
Holzhütten:
Diese wurden ausschließlich fotografisch dokumentiert, da sie keinen Verkehrswert – Marktwert darstellen.
Außenanlagen:
Die Vorgartenflächen sind begrünt und befinden sich in einem ungepflegten Zustand. Die ostseitige Einfriedung im Bereich des Wohnhauses stellt einen großmaschigen Zaun dar. Zur Straße im Bereich des Vorgartens besteht eine Baumreihe. Im Bereich der Zufahrt vorhanden massive Pfeiler mit Betonabdeckplatten mit doppelflügeligem Holzzufahrtstor und Holzzugangstürl. Die Zufahrt zur Garage ist einfach geschottert und besteht vor dem Garagentor ein Rigol. Im Anschluss an die Garage vorhanden eine Pergola mit Pflasterbelag.