BG Grieskirchen (440)
7 E 5/21v
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
27.04.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
44040 Weinberg EZ 268
Grundstücksnr. 250/23; BLNr. 4,5,6,2,3
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 355.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die Liegenschaft besteht aus dem Grundstück und dem darauf errichteten Einfamilienhaus. Das Objekt befindet sich zwischen Bad Schallerbach und Grieskirchen direkt an der Schallerbacherstraße.
Sonstige Hinweise:
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Langgutachten:
Gutachten Sinzinger (1707 KB)
Lageplan:
Lageplan (247 KB)
Grundriss(e):
Grundriss EG (110 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Grieskirchen (440)
Aktenzeichen:
7 E 5/21v
wegen:
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
22.02.2022
Versteigerungstermin:
am 27.04.2022 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
BG Grieskirchen, Erdgeschoß, Saal Nr. 6
Sonstiges:
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
– Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
– Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Grundbuch:
44040 Weinberg
EZ:
268
Grundstücksnr.:
250/23
BLNr:
4,5,6,2,3
Liegenschaftsadresse:
Straßfeld 106
PLZ/Ort:
4707 Schlüßlberg