Muss ein Eigentümer eine Immobilie zwangsversteigern lassen, ist die finanzielle Not groß. Häufig gelingt es nur, durch die Versteigerung die Bedürfnisse der Gläubiger anteilig zu decken. Hieraus folgt eine sehr sparsame und eingeschränkte Lebensweise, bei der alltägliche Anschaffungen jedoch weiterhin notwendig werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei alltäglichen Anschaffungen zu sparen und so auch in der finanziellen Notlage nicht auf manche Annehmlichkeiten des Lebens verzichten zu müssen.
Die beiden Seiten von Zwangsversteigerungen
Der Traum vom Eigenheim kann leider schnell zum Albtraum werden, unglückliche Lebensumstände können zu einem finanziellen Engpass in der Finanzierungsphase führen. Während die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht für Anleger eine reizvolle Möglichkeit ist, um Immobilien als Schnäppchen zu erhalten, hoffen Bauherren und Eigentümer ihrerseits auf einen möglichst hohen Preis. Zumindest sollte dieser die Ansprüche decken, die im Rahmen der Kreditfinanzierung oder durch sonstige Gläubiger entstanden sind.
Für viele Bauherren ist die Durchführung der Zwangsversteigerung ein einmaliges Erlebnis im Leben. Viele informieren sich im Vorfeld über die Rechtslage bei Zwangsversteigerungen und gewinnen einen Überblick über den formalen Ablauf. Falls die Ansprüche nicht komplett gedeckt werden, sind die Folgen für viele jedoch nicht greifbar oder abschätzbar. Häufig ist eine Privatinsolvenz die Folge, über die weitere Ansprüche aus dem Privatvermögen gedeckt werden. Da nun einige Jahre der Wohlverhaltensphase folgen müssen, sind erhebliche Einschränkungen in der vertrauten Lebensweise hinzunehmen. Und dies wirkt sich bei jedem Schuldner individuell anders aus.
Das Leben nach der Versteigerung in den Griff bekommen
Falls eine per Kredit finanzielle Immobilie bereits besteht und vom Schuldner bewohnt wurde, kann der neue Eigentümer die Räumung verlangen. Im ersten Schritt muss eine neue Wohnung gesucht werden, die den eigenen finanziellen Verhältnissen und den noch ausstehenden Ansprüchen gerecht wird. Dies kann auch gelten, wenn die Versteigerung den Ansprüchen aller Gläubiger genügte und dieser andere Vorstellungen von der Nutzung der Immobilie hat. Ein Mitspracherecht haben Sie hier als bisheriger Eigentümer des Objekts nicht.
Falls Sie durch die Zwangsversteigerung in eine private Insolvenz gelangt sind, ist die professionelle Beratung durch einen Insolvenzverwalter unverzichtbar. Dieser begleitet Sie durch die anstehende Lebensphase und zeigt Ihnen, in welchem Rahmen Sie Privatvermögen und Einnahmen der Folgezeit behalten dürfen. Ausgehend von diesen finanziellen Möglichkeiten suchen Betroffene nach Möglichkeiten, möglichst günstig das Leben zu gestalten. Das einbehaltene Geld, das diesen in der Wohlverhaltensphase zur Verfügung steht, soll schließlich möglichst effizient eingesetzt werden. Hier den richtigen Weg zu finden, setzt bereits bei alltäglichen Einkäufen an.
Attraktive Schnäppchen und Rabatte rechtzeitig recherchieren
Grundsätzlich herrscht hierzulande der Wunsch, bei Einkäufen im Supermarkt oder Bestellungen im Internet Geld zu sparen. Aktuelle Rabatte von den bekanntesten Shops aus verschiedenen Branchen lassen sich durch Werbeprospekte online bequem überblicken. Es muss also nicht zwingend auf Wurfsendungen & Co. gewartet werden, um die aktuellsten Angebote von Discountern oder namhaften Händlern zu nutzen. Nicht nur nach einer Zwangsversteigerung, sondern generell bei einer Privatinsolvenz, bietet das rechtzeitige Informieren über wechselnde Rabatte und Angebote ein echtes Einsparpotenzial. Natürlich kann auch hinterfragt werden, was wirklich für die eigene Lebensweise benötigt wird. Die finanzielle Notlage, die durch die Insolvenz entstanden ist, kann schließlich auch als Chance betrachtet werden.
Bildquellenangabe:
bankkredit.jpg Rosel Eckstein /pixelio.de
angebote.jpg Tim Reckmann /pixelio.de
pl0818