In Österreich ist der Begriff „Bauträger“ gesetzlich durch das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) definiert und reguliert. Ein Bauträger ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die die Errichtung von Gebäuden, meistens Wohnungen oder Häusern, auf eigene oder fremde Rechnung vornimmt, um diese dann zu verkaufen oder zu vermieten.
Ein Bauträger übernimmt im Allgemeinen die folgenden Aufgaben:
- Grundstückserwerb: Der Bauträger kauft ein Grundstück oder erlangt das Baurecht für ein Grundstück, auf dem er ein Gebäude errichten will.
- Planung und Design: Auf Basis des Baurechts und der baurechtlichen Vorschriften plant der Bauträger das Gebäude und lässt es von Architekten und Ingenieuren designen. Hierzu gehören auch die Planung von Grünflächen, Parkplätzen und anderen notwendigen Infrastrukturen.
- Bauausführung: Der Bauträger beauftragt Baufirmen mit der Errichtung des Gebäudes oder führt den Bau mit eigenen Arbeitern durch. Der Bauträger überwacht den Bauprozess und ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude gemäß den Bauplänen und baurechtlichen Vorschriften errichtet wird.
- Genehmigungen und Einhaltung der Bauvorschriften: Der Bauträger ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Baugenehmigungen einzuholen und die Einhaltung aller relevanten Bauvorschriften zu gewährleisten.
- Vermarktung und Verkauf: Nach der Fertigstellung des Gebäudes vermarktet der Bauträger die Wohnungen oder Häuser und verkauft oder vermietet sie an die Endkunden.
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) bietet Käufern und Mietern einen besonderen Schutz, indem es detaillierte Regelungen für Bauträgerverträge vorsieht. So muss der Bauträger vor Beginn des Baus eine Sicherheit in Höhe von mindestens 30% der Herstellungskosten leisten, um die Risiken für die Käufer zu minimieren. Dies kann in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherungsbürgschaft erfolgen.
Darüber hinaus enthält das BTVG strenge Informations- und Aufklärungspflichten für Bauträger. Sie müssen die Käufer regelmäßig über den Baufortschritt informieren und ihnen ausführliche Informationen über die geplante Bauausführung, die verwendeten Materialien und Techniken, die voraussichtlichen Betriebs- und Erhaltungskosten, die Fertigstellungsfrist und viele weitere Aspekte zur Verfügung stellen.
In Österreich benötigen Bauträger eine Gewerbeberechtigung und müssen Mitglied der Wirtschaftskammer sein. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die durch ihre Tätigkeit entstehen können.
Gemeinnützigen gemeinnütziger Wohnbau in Österreich
Gewerbliche Bauträger, wie oben beschrieben, sind in der Regel auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sie erwerben Grundstücke, planen und bauen Wohnungen oder Häuser und verkaufen oder vermieten diese dann mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen. Sie sind privaten Investoren oder Eigentümern gehalten und unterliegen den allgemeinen Marktbedingungen. Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen hingegen, auch als Wohnbaugenossenschaften bekannt, sind nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) reguliert. Ihr Hauptzweck besteht darin, ihren Mitgliedern oder anderen berechtigten Personen Wohnraum zu möglichst günstigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
Sie dürfen keinen Gewinn erzielen, sondern müssen alle Überschüsse wieder in den Bau, die Erhaltung oder die Verbesserung von Wohnungen investieren. Außerdem dürfen sie Mieten nur in Höhe der tatsächlichen Kosten und einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals verlangen. Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen können entweder Genossenschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sein. Sie erwerben Grundstücke, planen und bauen Wohnungen oder Häuser und vermieten oder vergeben sie dann an ihre Mitglieder oder andere berechtigte Personen.
Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen werden durch die Wohnbauförderung des Bundes und der Länder unterstützt, die ihnen günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau von Wohnungen zur Verfügung stellen. Sie müssen strenge Anforderungen an die Qualität und die Umweltverträglichkeit ihrer Wohnungen erfüllen und regelmäßige Prüfungen durch die Behörden unterliegen.
Insgesamt tragen gemeinnützige Wohnbauvereinigungen dazu bei, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen und die soziale Mischung in den Wohngebieten zu fördern.