Bei den bewertungsgegenständlichen Liegenschaftsanteilen handelt es sich um eine im Wohnungseigentum stehende Wohnung in einer Wohnhausanlage in Baden bei Wien. Das Grundstück liegt nahe dem Zentrum von Baden an der Kreuzung der Dammgasse und der Waltersdorfer Straße in unmittelbarer Nähe der Südbahnstrecke und des Bahnhofs. Die Liegenschaft besteht aus dem Grundstück Nr. 45274/1 mit einer Grundfläche von insgesamt 1854 m² gemäß Angaben im Grundbuchsauszug. Das Grundstück befindet sich bereits im Grenzkataster, sodass seine Grundstücksgrenzen und die -größe rechtlich gesichert sind. Die Wohnhausanlage besteht aus zwei Wohnblöcken, parallel zur Waltersdorfer Straße besteht ein dreigeschossiges Gebäude, parallel zur Dammstraße ein viergeschossiges. Die Hauseingänge und Stiegenhäuser sind straßenseitig angeordnet. Das Wohngebäude in der Waltersdorfer Straße, ist laut Lageplan als „Stiege 10“ bezeichnet und weist sechs Wohnungen auf – je zwei pro Geschoss. Das in der Dammstraße gelegene Wohngebäude trägt die Bezeichnung „Stiege 124“ und hat vier Geschosse mit acht Wohnungen. Die gesamte Anlage hat somit 45 Wohnungen. Die bewertungsgegenständlichen Anteile B-LNr. 454 umfassen die Wohnung W 45 Stiege II.
Die Wohnung befindet sich im 2. Stock des an der Dammstraße gelegenen Wohnblocks mit der Bezeichnung „Stiege 74“. Die Wohnung besteht aus
• Vorraum
• Abstellraum
• WC
• Küche
• Essraum
• Wohnraum
• Kinderzimmer
• Schlafzimmer
• Badezimmer
• Zwischenflur
Die Wohnfläche beträgt laut baugenehmigten Auswechslungsplan 78,74 m² zuzüglich eines Balkons mit 5 m².
Als Zubehörwohnungseigentum zugeordnet ist der Wohnung W 54 ein Abstellraum im Kellergeschoss (ca. 4 m x 4 m).
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Zum Bewertungsstichtag war die Wohnung in Baden bei Wien mit einer Einbauküche ausgestattet. Weiters waren Sanitäreinrichtungsgegenstände im Badezimmer und WC vorhanden Für die vorhandenen Einbauten in Küche und Sanitärraum kann altersbedingt kein gesonderter Verkehrswert angegeben werden.
Sonstige Hinweise:
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offen gelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Die monatlich vorgeschriebenen Wohnkosten für die bewertungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile umfassen Betriebskosten, Heizkosten und Reparaturrücklage.
Gericht:
BG Baden
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Baden
Sonstiges:
KG Baden,
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
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DIENSTBARKEIT eines Fäkalkanales gem Pkt I
Dienstbarkeitsvertrag
DIENSTBARKEIT der Duldung der Verlegung von Kabeln und
Errichtung von elektrischen Anlagen, Bestand und Betrieb,
gem Pkt 1 Dienstbarkeitsvertrag.
für NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 13c WEG 1975 bzw. § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An Zubehör werden die Einbauküche sowie die Sanitäreinrichtungsgegenstände im Badezimmer und WC mitversteigert.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
I N F O R M A T I O N
In Folge einer Änderung der Geschäftsverteilung wurde auch die Zuständigkeit für die oben bezeichnete Rechtssache geändert.
Die Rechtssache ist jetzt unter dem gerichtlichen Aktenzeichen anhängig.
Grundbuch:
04002 Baden
PLZ/Ort:
2500 Baden (bei Wien)