Zuschlag ohne Überbot – Kleinwohnhaus
BG Feldbach (620)
15 E 22/21g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11.01.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
66301 Altneudörfl EZ 724
Grundstücksnr. GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE, .38/1 G GST-Fläche * 683, Bauf.(10) 133, Gärten(10) 550 Altdörflstraße 29; BLNr. 1
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 105.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die Bewertungsliegenschaft in der KG Altneudörfl ist ca. 1,2 km vom Hauptplatz Bad Radkersburg und ca. 1 km von der Therme entfernt. Durch die Stadt führt die Südsteirische Grenzstraße B 69, welche die Altstadt bogenförmig umfährt und nach Gornja Radgona in Slowenien führt. Die Gemeinde zählt knapp 3200 Einwohner in 12 Katastralgemeinden. Die Einfahrt zum Wohnhaus Altdörflstraße 29 ist mit einem doppelflügeligen Metalltor von der Straße abgetrennt. Das etwa 70 Jahre alte Gebäude ist nicht unterkellert, das Dachgeschoß nicht ausbaufähig. Der östliche Gebäudeteil bildet den Wohnbereich, der westliche Teil des Gebäudes mit garagenähnlichen Abstellräumen wurde zu einem späteren Zeitpunkt errichtet. Der südostseitige Eingangsbereich in das Erdgeschoß führt über einen Windfang in die Küche. Von hier ist das Bad/WC sowie das Schlafzimmer zugänglich. Die Wohnnutzfläche beträgt 56,46 m². Die beiden westseitig angebauten Abstellräume haben ein Ausmaß von 20,69 m² und von 25,57 m². Der südseitige Hauszugangsbereich ist überdacht und zur asphaltierten Zufahrt abgestuft. Die Ausstattung ist dem Alter entsprechend einfach.
Das in C-LNR 2 a einverleibte WOHNUNGSGEBRAUCHSRECHT gem § 8. Kaufvertrag 2013-10-14 für F. geb xxxx-xx-xx wurde mit € 37.800,00 bewertet. Das Wohnungrecht ist in Anrechung auf das Meistbot zu übernehmen, weil dieses dem in C-LNr 1 a eingetragenen Pfandrecht rangmäßig nachgeht. Aus diesem Grund wurde kein Abzug vom Schätzwert vorgenommen. Sonstige Hinweise: Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen. Das im Grundbuch eingetragene Wohnungsgebrauchsrecht ist in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Das heißt, dass es zu löschen ist, wenn es im Meistbot nicht volle Deckung findet. Anderenfalls ist es vom Ersteher zu übernehmen und der Ersteher hat die Last des Wohnungsgebrauchsrechts nach dem Inhalt der bezughabenden Vereinbarung ab dem Zuschlagstag voll zu tragen. Die Last bleibt im Falle der vollen Deckung längstens aufrecht, bis sie infolge Todes des Berechtigten oder aus anderen Gründen erlöschen. Der Ersteher erhält als Gegenleistung für die von ihm zu erbringenden Leistungen nur die durch die Anlegung des Deckungskapitals erzielten Zinsen, er hat aber keinen Anspruch auf Ausfolgung des Deckungskapitals. Nähere Belehrungen zu diesem Thema erfolgen ausschließlich in der Versteigerungstagsatzung! Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG wurde von der verpflichteten Partei nicht abgegeben. Hinsichtlich Vadium: Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden. Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
BG Feldbach (620)
15 E 22/21g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
25.11.2021
am 11.1.2022 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre
03152/3055 52
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre
66301 Altneudörfl
724
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE .38/1 G GST-Fläche * 683 Bauf.(10) 133 Gärten(10) 550 Altdörflstraße 29
1
Altdörflstraße 20
8490 Bad Radkersburg