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9141 Eberndorf

Dienststelle:

BG Völkermarkt (761)

Aktenzeichen:

3 E 1891/20k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

29.12.2021


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

76101 Buchbrunn EZ 66
Grundstücksnr. 97/3; BLNr. 3 (1/1)

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 86.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.

 

 

Grundstück 97/3 (748 m²) KG 76101 Buchbrunn (Widmung: Bauland – Wohngebiet Sonderwidmung Freizeitwohnsitz)
mit renovierungsbedürftigem/desolatem Wohnhaus Oberburg 41, Eberndorf, und abbruchreifer Garage
(Beschreibung des SV:
Annähernd rechteckiges Grundstück mit einem Wohnhaus und angebauter Garage. die Garage ist abbruchreif. An der Westseite befindet sich ein 5 m breiter Servitutsweg als Aufschiessung für die dahinter liegende Parzelle. Das Wohnhaus wurde nicht gem. Baubescheid errichtet.)

Grundstücksgröße: 748 m²
Objektgröße: 147,48 m²

Schätzwert: 70.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zentralheizungsanlage für feste Brennstoffe

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium: 7.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 35.000,00 EUR

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Sonstige Hinweise:

Die Objektgröße von 147,48 m2 wurde vom Sachverständigen angeführt (umbauter Raum).
Der Wert des Zubehörs ist im Schätzwert bereits beinhaltet.
Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen: Die Dienstbarkeit C-LNr 14a des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art über das Grundstück 97/3 zu Gunsten des (Nachbargrundstückes) 97/10.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch geeignet!
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Sonstige Hinweise:
Zu Lasten des gegenständlichen Grundstücks besteht die Dienstbarkeit C-LNr 14a des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art zu Gunsten des (Nachbargrundstücks) 97/10; Eigentümer jenes Grundstückes sind P. und  P.. Nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ist diese Dienstbarkeit eben ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen / besteht also nach der Versteigerung wie bisher weiterhin. Diese Werteinschränkung ist bei der Schätzwertberechnung bereits berücksichtigt.
Im Grundbuch sind auch eingetragen das Wohnungsrecht C-LNr 8a und die Reallast C-LNr 9a und das Belastungs- und Veräußerungsverbot C-LNr 15a zu Gunsten Sabine P.; dazu wird darauf verwiesen, dass diese Rechte hinfällig sind, weil die Berechtigte Sabine P. bereits verstorben ist.
Hingewiesen wird weiters darauf, dass betreffend diese Liegenschaft zwischenzeitig ein Verkauf stattgefunden hatte; diesbezüglich liegt aber nun dazu bereits rechtskräftiger Vergleich vor, dass der bezughabende abgeschlossene Kaufvertrag aufgehoben ist. Das ist somit erledigt und nicht mehr relevant.
Die verfahrensgegenständliche Liegenschaft ist aktenkundigerweise seit rund zweieinhalb Jahren nicht bewohnt.
Der Sachverständige hat auf Folgendes hingewiesen:
Es gibt einen Zentralheizungsofen für feste Brennstoffe. Auf Grund des fehlenden rauchgasdichten Anschlusses des Etagenofens ist ein Beheizungsverbot gegeben.
Aus einem Aktenvermerk der Marktgemeinde Eberndorf ist zu entnehmen, dass es im Bereich dieser Liegenschaft auf Grund der Bodenverhältnisse bei länger anhaltenden Niederschlägen zu Problemen mit der Entsorgung der Oberflächenwässer kommen kann.
Den Bau- und Erhaltungszustand des Wohnhauses ist renovierungsbedürftig/desolat.
Die Garage ist abbruchreif.
Dieser Umstand ist bei der Schätzwertermittlung bereits berücksichtigt.
Ein Energieausweis ist nicht aktenkundig. Eine Energieausweis ist bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung aber auch nicht erforderlich.
Betreffend öffentlich-rechtliche Abgabenrückstände (teilweise ist dergleichen ohnehin eine Vorzugspost im Zuge der Verteilung) sind mitgeteilt worden (Stand Sommer 2021) Rückstände bei der Marktgemeinde Eberndorf von EUR 3.266,13 und bei der Verwaltungsgemeinschaft Völkermarkt von EUR 2.241,45.
Allgemeiner Hinweis betreffend Zwangsversteigerungen:
Bei einer Zwangsversteigerung ist ein Pfandrecht auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit die Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird es bezahlt; wenn das Meistbot für die Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht. Es kann sich aber der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen.


Dienststelle:

BG Völkermarkt (761)

Aktenzeichen:

3 E 1891/20k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

12.10.2021

Versteigerungstermin:

am 15.12.2021 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal 12 / 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt

Telefonkontakt:

04232 2239 DW 32 bzw DW 13

Besichtigungszeit:

Gerichtlicher Besichtigungstermin
mit Gerichtsvollzieher bei der Liegenschaft:
3. 12. 2021, 10:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen
Lichtbildausweis mitzubringen.
Nach der Exekutionsordnung hat die verpflichtete Partei auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.


Grundbuch:

76101 Buchbrunn

EZ:

66

Grundstücksnr.:

97/3

BLNr:

3 (1/1)

Liegenschaftsadresse:

Oberburg 41

PLZ/Ort:

9141 Eberndorf


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten, Österreich, Versteigerte Immobilien

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