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Marktgemeinde Griffen

Grundstück 852/10 (797 m2)
KG 76307 Griffnerthal
mit Einfamilienwohnhaus Rakounigstraße 67 in Griffen samt Außenanlagen
(Beschreibung des SV Ing. Liesnig:
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Rakounig. Das Marktzentrum von Griffen liegt rund 1 km südlich davon. Der Ortsteil Rakounig befindet sich ca. 250 m nördlich vom Schlossberg Griffen in leichter Hanglage.
Durch die Neigung des Baugrundstückes ist der nordöstliche Teil des Wohnhauskellers freistehend und ebenerdig zugänglich. Das Grundstück selbst weist einen fast quadratischen Grundriss auf. Die Zufahrt erfolgt von der Südseite über die asphaltierte Rakounigstraße der Marktgemeinde Griffen.
Das inzwischen rund 38 Jahre alte Gebäude weist die Außenabmessungen von 10,4 m x 7,75 m auf. Das zweigeschossige Objekt ist gänzlich unterkellert. Der Dachboden ist noch nicht ausgebaut und befindet sich in Rohbau. Das Haus ist mit einem Satteldach eingedeckt. Die Wohnnutzfläche im Erdgeschoss (EG) beträgt rund 56 m². Im Keller ist neben dem Waschraum auch noch ein Partyraum ausgebaut.)

Grundstücksgröße: 797 m²
Objektgröße: 56,00 m²

Schätzwert: 110.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Etagenheizung samt Warmwasserboiler
(Beschreibung durch den SV: Als Gebäudezubehör wurde die Etagenheizung in der EG-Küche aufgenommen. Diese wird mit festen Brennstoffen von der Küche aus beheizt. Der Warmwasserboiler befindet sich am Dachboden.)
Der Wert des Zubehörs ist im Gesamtschätzwert von EUR 110.000,00 bereits mitenthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 2.500,00 EUR
Vadium: 11.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 75.000,00 EUR

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Sonstige Hinweise:

Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, dies mit der Ausnahme, dass das geringste Gebot höher als mit 50 % des Schätzwerts festgesetzt ist (nämlich mit ca 68 % des Schätzwerts).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen: —–
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch (!) geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Mit der hier im Kurzgutachten angeführten Objektgröße von 56 m2 ist gemeint (siehe dazu das SV-Gutachten) die Wohnnutzfläche nur bezogen auf das Erdgeschoss.
Hinweise des Gerichts:
Wegen Zufahrt:
Die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegt direkt an der asphaltierten Rakounigstraße der Marktgemeinde Griffen.
Im Grundbuch ist im Übrigen eingetragen unter A2-LNr 1 a die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zugunsten der zu versteigernden Liegenschaft am Grundstück 852/15. Dazu wird bemerkt, dass dieses Grundstück 852/15 sich westlich der zu versteigernden Liegenschaft befindet. Eigentümerin jenes Grundstückes ist xxxx..
Bemerkt wird weiters aber auch, dass jenes Grundstück 825/15 gar nicht unmittelbar an das zu versteigernde Grundstück 852/10 anschließt. Zwischen dem zu versteigernden Grundstück 852/10 und dem Grundstück 852/15 befindet sich nämlich noch das Grundstück 852/17. Eigentümer jenes Grundstückes ist xxxx. Rechtslage dazu: ?
Bemerkt wird, dass bestehende Berechtigungen betreffend eine zu versteigernde Liegenschaft von einer Zwangsversteigerung grundsätzlich unberührt bleiben.
Bemerkt wird weiters, dass Rechtsfragen wie Geh- und Fahrrecht in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geklärt werden können.
Wie gesagt ist das zu versteigernde Grundstück aber ohnehin direkt an der Rakounigstraße der Marktgemeinde Griffen gelegen.
Mietvertrag:
Die zu versteigernde Liegenschaft / das Haus ist nach der Aktenlage aktuell an Herrn xxxxxx vermietet. Der Mietvertrag ist dem Schätzungsgutachten angeschlossen.
Der Sachverständige hat im Gutachten ausgeführt, dass der Mieter angegeben hat, dass er diverse Investitionen getätigt hat. Diese sind vom Sachverständigen bei der Bewertung der Liegenschaft nicht in Abzug gebracht worden, abgesehen von Verbesserungen des Bauzustandes / der Anlage.
Bemerkt wird: Im Mietvertrag (abgeschlossen 2014) steht u.a.:
„§ 4: Das Mietverhältnis beginnt am 15. März 2014 und läuft auf drei Jahre. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.“
„§ 15.6: Sämtliche Veränderungen bzw. Verschönerungen erfolgen auf eigene Rechnung des Mieters, soweit nicht vom Vermieter durchgeführt, eine Abgeltung nach Beendigung den Mietverhältnis erfolgt in keinem Fall.“
Bemerkt wird, die gesetzliche Lage nach §§ 1120 f ABGB ist grundsätzlich die, dass im Falle einer Zwangsversteigerung betreffend Mietverträge grundsätzlich die normalen Kündigungsregelungen gelten.
Bemerkt wird weiters, dass Rechtsfragen wie Mietvertrags-Fragen in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geklärt werden können.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass ein Energieausweis nicht vorliegt (das ist bei einer Zwangsversteigerung aber auch nicht notwendig).
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass laut den Erhebungen des Sachverständigen bei der Marktgemeinde Griffen an Müll- und Kanalgebühr offen sind EUR 107,81 und bei der Verwaltungsgemeinschaft Völkermarkt an Gebühren EUR 338,86; dazu wird vom Gericht darauf hingewiesen, dass dies teilweise ohnehin sogenannte Vorzugsposten sein werden.
Weiterer Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung ist ein Pfandrecht auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit die Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird es bezahlt; wenn das Meistbot für die Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht. Es kann sich aber der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen.
(Hinweise des SV Ing. Liesnig:
Die Kosten der Investitionen des Mieters, welche er seit 2014 im Gebäude und am Grundstück durchgeführt hat, sind bei der gegenständlichen Bewertung nicht in Abzug gebracht worden.
Nachdem es sich dabei um Investitionen ins Gebäude bzw. die Gartenanlage handelt, die teilweise eine Instandsetzung bzw. Verbesserung des Bauzustandes erzeugen, wurden diese bestandsgemäß im Gebäudewert berücksichtigt.
Hinsichtlich einer etwaigen Ablöse dieser Investitionen kann seitens des SV nur auf §15 Punkt 6 des Mietvertrages verwiesen werden, wonach sämtliche Veränderungen bzw. Verschönerungen auf eigene Rechnung des Mieters erfolgen. Eine Abgeltung dafür erfolgt laut Mietvertrag in keinem Fall!
Es liegt kein Energieausweis und keine Baufertigstellungsmeldung für das Wohnhaus auf.)


Langgutachten:

Bildoku (pdf) (3793 KB)
Langgutachten (pdf) (2661 KB)

Lageplan:

Lageplan (88 KB)

Grundriss(e):

Grundriss EG (111 KB)
Grundriss KG (106 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Völkermarkt (761)

Aktenzeichen:

3 E 636/21b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

23.02.2022

Versteigerungstermin:

am 22.4.2022 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt

Telefonkontakt:

04232 2239 DW 32 oder DW 13

Besichtigungszeit:

Gerichtlicher B e s i c h t i g u n g s t e r m i n
mit Gerichtsvollzieher an Ort und Stelle
bei der Liegenschaft / Rakounigstraße 67, Griffen:
7.4.2022, 10:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Ergänzender Hinweis: Nach der Exekutionsordnung
haben der Verpflichtete und auch Dritte auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (und auch Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.


Grundbuch:

76307 Griffnerthal

EZ:

464

Grundstücksnr.:

852/10

BLNr:

2 (1/1)

Liegenschaftsadresse:

Rakounigstraße 67

PLZ/Ort:

9112 Griffen / Rakounig


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten, Österreich

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