Das Wohn- und Geschäftsgebäude befindet sich im westlichen Bereich des Hauptplatzes von Mureck und erstreckt sich von der durch das Stadtgebiet führenden B 69 nach Norden bis zum Kirchgrabenbach und liegt im Ortsbildschutzgebiet. Die Bezirkshauptstadt Feldbach ist 30 km entfernt; in die ehemalige Bezirksstadt Bad Radkersburg beträgt die Entfernung 20 km. Die ebene Grundstücksfläche ist straßenseitig mit dem 40 Jahre alten Hauptgebäude bebaut. Im Erdgeschoß ist eine Pizzeria untergebracht, die beiden darüber liegenden Geschoße dienen der Wohnnutzung. Der überwiegende Teil des Erdgeschoßes im Hofgebäude wird vom Pächter der Pizzeria genutzt, die darüber liegenden fünf Dachgeschoßwohnungen (24,8 m² bis 50,2 m²) werden vermietet. An der ostseitigen Grundstücksgrenze befindet sich im Erdgeschoß des Hauptgebäudes eine abschließbare Durchfahrt in den Hofbereich, der von verputzten Mauern umschlossen ist. Das Objekt ist an die örtliche Fernwärme angeschlossen.
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Sonstige Hinweise:
Das in C-LNR 9 a einverleibte WOHNUNGSRECHT gem Pkt. „Achtens“ Schenkungs- und Übergabsvertrag 2003-10-14 für S. geb 19xxxxx wurde mit € 64.500,– bewertet.
Das Wohnungrecht ist in Anrechung auf das Meistbot zu übernehmen, weil dieses dem in C-LNr 18 a und 20 a eingetragenen Pfandrechten zufolge Vorrangeinräumung rangmäßig nachgeht. Aus diesem Grund wurde kein Abzug vom Schätzwert vorgenommen.
Sonstige Hinweise: Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Das im Grundbuch eingetragene Wohnungsgebrauchsrecht ist in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Das heißt, dass es zu löschen ist, wenn es im Meistbot nicht volle Deckung findet. Anderenfalls ist es vom Ersteher zu übernehmen und der Ersteher hat die Last des Wohnungsgebrauchsrechts nach dem Inhalt der bezughabenden Vereinbarung ab dem Zuschlagstag voll zu tragen. Die Last bleibt im Falle der vollen Deckung längstens aufrecht, bis sie infolge Todes des Berechtigten oder aus anderen Gründen erlöschen. Der Ersteher erhält als Gegenleistung für die von ihm zu erbringenden Leistungen nur die durch die Anlegung des Deckungskapitals erzielten Zinsen, er hat aber keinen Anspruch auf Ausfolgung des Deckungskapitals.
Nähere Belehrungen zu diesem Thema erfolgen ausschließlich in der Versteigerungstagsatzung!
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 44.100,–und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden. Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 308.700,–
Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG wurde von der verpflichteten Partei nicht abgegeben.
Langgutachten:
Gutachten Semlitsch (6896 KB)
Anhänge Gutachten Semlitsch (4515 KB)
Lageplan:
Lageplan (2869 KB)
Grundriss(e):
Grundriss Pizzeria (549 KB)
Grundriss EG (6628 KB)
Grundriss OG DG Hauptgebäude (5680 KB)
Grundriss DG Hofgebäude (3652 KB)
Grundriss KG Hofgebäude (707 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Feldbach (620)
Aktenzeichen:
15 E 23/21d
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
05.01.2022
Versteigerungstermin:
am 8.2.2022 um 13:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Feldbach, Verhandungssaal A/Parterre
Telefonkontakt:
03152/3055-52
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre
Grundbuch:
66218 Mureck
EZ:
23
Grundstücksnr.:
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE
23/1 Gärten(10) 1088
23/2 GST-Fläche 368
Bauf.(10) 240
Bauf.(20) 128
.27/1 GST-Fläche 407
Bauf.(10) 309
Bauf.(20) 98 Hauptplatz 5
.27/2 Bauf.(10) 80
GESAMTFLÄCHE 1943
mit Wohn- und Geschäftshaus Hauptplatz 5
BLNr:
4
Liegenschaftsadresse:
Hauptplatz 5
PLZ/Ort:
8480 Mureck