Zuschlag mit Überbot – Mehrfamilienhaus
5 E 18/21d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.09.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
30007 Hornstein EZ 2631
Grundstücksnr. 503; BLNr. 1
7053 Hornstein, Siget 25
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 228.000,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 285.000,00 EUR stellen.
Kurzgutachten Mehrfamilienhaus
Gutachten inkl. Fotos (2641 KB)
Beilagen (5937 KB)
nicht verfügbar
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Mehrfamilienhaus
Beschreibung (WE): 2 Wohnungen
Grundstücksgröße: 570 m²
Schätzwert: 325.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: 2 Küchen
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 10.000,00 EUR
Vadium: 33.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 219.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Ohne Anrechnung aus dem Meistbot sind zu übernehmen:
1.die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG)
Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Bitte nehmen Sie zur Verhandlung einen negativen, höchstens 48 Stunden alten Antigen- oder PCR-Test mit.
Es ist ein Lichtbildausweis sowie ein Staatsbürgerschaftsnachweis beizubringen.
Langgutachten:
Beilagen (5937 KB)
Gutachten inkl. Fotos (2641 KB)
BG Eisenstadt (300)
Aktenzeichen:
5 E 18/21d
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
16.05.2022
Versteigerungstermin:
am 29.06.2022 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Eisenstadt, Wienerstr. 9, 7000 Eisenstadt, Saal 1
Grundbuch:
30007 Hornstein
EZ:
2631
Grundstücksnr.:
503
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Siget 25
PLZ/Ort:
7053 Hornstein