Mit Baubescheid aus dem Jahre 1984 wurde der Neubau eines Wohnhauses mit Keller und Erdgeschoß und unausgebautem Dachgeschoß bewilligt. Im Jahre 1974 wurde der Zubau einer Garage zum Wohnhaus bewilligt.
Das Haus befindet sich in einem leicht vernachlässigten Zustand und weist einen rückgestauten Reparaturaufwand auf.
Der Keller ist teilweise nicht ganz fertiggestellt und weist Feuchtigkeitsschäden auf, im Erdgeschoß kann derzeit nur mit einem Zusatzofen in der Küche geheizt werden. Eine zentrale Heizung gibt es nicht. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut. Derzeit verfügt die Liegenschaft über keinen Wasseranschluss, der jedoch ohne größeren Aufwand installiert werden könnte, die Gemeindeleitung liegt an der Grundgrenze. Die Sanitärinstallationen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Die Garage unter der Terrasse der Hauses verfügt über keine Zufahrt, dort befindet sich ein Garten.
Der letzte Teil der Zufahrt zum Haus, ein Teil des Stiegenaufganges und eine Teil der Stützmauer befindet sich auf Nachbargrund. Dazu gibt es keine Vereinbarung mit den Nachbarn und für die Zufahrt und den Zugang keine grundbücherliche Sicherstellung. Dies muss ein Erwerber sicherlich vorab klären.
Die Lage zu Wohnzwecken kann als gut bezeichnet werden.
Nähere Beschreibung siehe Langgutachten
Gericht:
BG Schwaz
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Schwaz, Verhandlungssaal I
PLZ/Ort:
6133 Weerberg