Zuschlag ohne Überbot – Eigentumswohnung
BG Steyr (492)
11 E 307/22i
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
24.10.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
45101 Asten EZ 637
Grundstücksnr. 258/8, 258/12, 258/13, 258/17; BLNr. 339, 340
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 188.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
bei diesem Objekt handelt es sich um eine große ETW im 1.OG des Objektes in Asten; in der Tiefgarage ist ein Kfz Stellplatz vorhanden
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Sonstige Hinweise:
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung CLNr. 4a und CLNr 10a
Dienstbarkeit der Duldung der 30 kV-Transformatorenstation CLNr. 5a,
Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens CLNr. 6a,
Reallast des Bezuges von Heizenergie und Warmwasser CLNr. 14a,
Dienstbarkeit des Gehrechtes CLNr. 15a,
Dienstbarkeit der Benützung der Grün- u. Spielanlagen CLNr. 16a,
Dienstbarkeit der Nichtumzäunung CLNr. 17a.
Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG gem. Pkt. 22. 23. Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 1985-02-28 CLNr. 29 a
Langgutachten:
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Lageplan:
Lageplan (131 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (52 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Steyr (492)
Aktenzeichen:
11 E 307/22i
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
11.08.2022
Versteigerungstermin:
am 24.10.2022 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Steyr, Erdgeschoss, Saal A
Telefonkontakt:
05 760121 – 62732
Besichtigungszeit:
17. Oktober 2022, von 14.00 bis 15.00 Uhr
Sollte zu diesem Termin eine Besichtigung nicht möglich sein, so wird ausschließlich über Antrag eines Interessenten als Ersatztermin, der
19. Oktober 2022, von 14.00 bis 15.00 Uhr
unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes angesetzt
Sonstiges:
Gemäß § 147 (1) EO kommen als Sicherheitsleistung nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Grundbuch:
45101 Asten
EZ:
637
Grundstücksnr.:
258/8, 258/12, 258/13, 258/17
BLNr:
339, 340
Liegenschaftsadresse:
Margeritenstr 4
PLZ/Ort:
4481 Asten