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3950 Gmünd

Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 737/21h

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

10.03.2022


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

07007 Gmünd EZ 1676
Grundstücksnr. 487; BLNr. 4 (344/825 Anteile, WE an TOP 1)

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 46.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Altes Wohnhaus + Nebengebäude (10.03.2022 09:30)

3950 Gmünd, Haid 41

Zuschlag ohne Überbot Altes Wohnhaus + Nebengebäude

 

 

 

 

 

344/825 Anteile der Liegenschaft (Wohnungseigentum an Wohnung Top 1)
Es handelt sich im Wesentlichen um ein altes Wohnhaus und einen angrenzenden Schuppen
Wohnhaus, bestehend aus einem Erdgeschoß (eine Unterkellerung und ein Dachausbau sind nicht gegeben)
Eingeschoßiges Nebengebäude


Schätzwert: 57.600,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Nicht Gegenstand der Bewertung.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 5.760,00 EUR
Geringstes Gebot: 28.800,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt „Schätzwert“ wurde der Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit € 58.000,– ermittelt.


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Langgutachten:

Langgutachten (449 KB)

Lageplan:

Lageplan – Zuordnung (41 KB)
Orthofoto (146 KB)

Grundriss(e):

Grundrissskizze Erdgeschoß (40 KB)

Foto(s):

           

Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 737/21h

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

04.02.2022

Versteigerungstermin:

am 10.03.2022 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Gmünd in , Verhandlungssaal 2

Telefonkontakt:

02852 522 91 48

Sonstiges:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
1. die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG)
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden, durch das Vorzugspfandrecht gemäß § 27 Abs 3 WEG besicherten Forderungen
3. Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, die mit einer Höhe von EUR 435,92 (Gemeindeverband) bekannt gegeben und im Schätzwert berücksichtigt wurden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden, wobei ein Namenssparbuch empfohlen wird.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug, Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Über eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen in diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann eine Ordnungsstrafe bis zu EUR 10.000 verhängt werden. Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen in diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.


Grundbuch:

07007 Gmünd

EZ:

1676

Grundstücksnr.:

487

BLNr:

4 (344/825 Anteile, WE an TOP 1)

Liegenschaftsadresse:

Haid 41

PLZ/Ort:

3950 Gmünd


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Niederösterreich, Österreich, Versteigerte Immobilien

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