Zuschlag ohne Überbot – Wohnhaus
Dienststelle:
BG Steyr (492)
Aktenzeichen:
11 E 1232/21t
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
14.02.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
49323 Weyer EZ 109
Grundstücksnr. .147/2, 276/1, 277/1; BLNr. 1
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 85.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Es handelt sich um ein Wohnhaus, dass wahrscheinlich auch als Mehrfamilienhaus genutzt wurde. Das Haus steht zum Bewertungszeitpunkt leer. Die Liegenschaft weist generell einen mangelhaften bzw. teilweise baufälligen Zustand auf.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Erdkeller, Holzschuppen (desolat)
Sonstige Hinweise:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Dienstbarkeit Gehen, Fahren über die den Dirnbach übersetzende Brücke, Recht auf
Wiederherstellung und Erhaltung derselben für EZ 110
Es gibt bei der Baubehörde zur Liegenschaft keinerlei Unterlagen und keinen Bauakt. Die Freiflächen sind stark bewachsen und verwuchert. Die Hausinstallationen konnten nicht auf Funktionalität geprüft werden (Sanitär, Elektro, Kanalabflüsse usw.). Das Dach macht einen desolaten Eindruck. Die Tramdecken dürften teilweise schadhaft sein.
Die Grundstücke liegen in der gelben Gefahrenzone der Wildbach- und Lawinenverbauung. Weiters gibt es ein ausgewiesenes „gravitatives“ Risiko der Massenbewegung Typ A.
Dienststelle:
BG Steyr (492)
Aktenzeichen:
11 E 1232/21t
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
15.12.2021
Versteigerungstermin:
am 14.02.2022 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Steyr, Erdgeschoss, Saal A
Telefonkontakt:
05 760121-62732
Besichtigungszeit:
07.02.2022, 13:00 bis 14:00 Uhr
Sollte zu diesem Termin eine Besichtigung nicht möglich sein, so wird ausschließlich über
Antrag eines Interessenten als Ersatztermin, der
09.02.2022, 13:00 bis 14:00 Uhr
unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes
angesetzt.
Sonstiges:
Gemäß § 147 (1) EO kommen als Sicherheitsleistung nur Sparurkunden – somit nicht:
Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt
hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Grundbuch:
49323 Weyer
EZ:
109
Grundstücksnr.:
.147/2, 276/1, 277/1
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Binderweg 3
PLZ/Ort:
3335 Weyer