Zuschlag ohne Überbot – Gebäude
BG Neunkirchen (233)
9 E 7/22w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
16.09.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
23140 Schmidsdorf EZ 200
Grundstücksnr. 339/2 und 340/2; BLNr. 4
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 60.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die beiden Grundstücke mit dem darauf befindlichen Wohngebäude liegen im Ortsteil von Schmidsdorf. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über die Schmidsdorf Straße, welche nordseitig an der Liegenschaft vorbeiführt. Beim Grundstück 340/2 handelt es sich um einen Fahnengrundstück mit Zufahrt von der Schmiedsdorf Straße. Zur Südseite im Anschluss vorhanden das Grundstück 339/2. Die Grundrissfiguration der beiden Grundstücke zusammenhängend ist als ungleichmäßig zu bezeichnen. Die Lage des Grundstückes 340/2 ist als durchwegs eben zu bezeichnen. Beim Grundstück 339/2 besteht Hanglage.
Infrastruktur:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in einer Entfernung von 3 km bis 3,5 km im Ortskern von Payerbach sowie im Stadtzentrum von Gloggnitz. Eine öffentliche Bahnanschlussstelle befindet sich rd. 1,5 km entfernt (Bahnhof Schlöglmühl). In unmittelbarer Nähe vorhanden eine Gaststätte.
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Das gegenständliche Wohngebäude wurde, wie den beiliegenden und von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Einreichunterlagen zu entnehmen, ab dem Jahr 1972 hergestellt. Die Benützungsbewilligung erfolgte im Jahr 1983 und liegt aus dem Jahr 1983 auch ein Auswechslungsplan des Kellers vor. Das Gebäude ist zur Gänze zweigeschos-sig mit Unter- und Obergeschoss und in Massivbauweise ausgeführt.
An Räumlichkeiten sind im Untergeschoss vorhanden Vorplatz – Eingangsbereich und Vorraum, Schrankraum, Garage, Heizraum, Gang, Zimmer, Badezimmer, Kellerraum (Küche), WC und Terrasse.
Im Obergeschoss befinden sich Vorraum, Zimmer, Wohnraum, Küche, Badezimmer, Zimmer, WC und Terrasse.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt, wie bereits vor festgehalten, über die Schmidsdorf Straße von der Nordseite, in weiterer Folge über einen mangelhaft befestig-ten und teilweise geschotterten Weg und einen befestigten Vorplatz. Die Geschosse un-tereinander sind durch eine Stiege miteinander verbunden. Im Obergeschoss besteht eine ausziehbare Treppe zum nicht ausgebauten Dachraum.
Außenanlagen:
Wie bereits festgehalten handelt es sich beim Grundstück 340/2 um ein Fahnengrundstück mit der Zufahrt von der Straße über einen mangelhaft befestigten (teilweise geschotterten und teilweise begrünten Weg). Der Vorgarten vor dem Haus ist begrünt, verwachsen, ungepflegt und sind einige Bäume und Sträucher angepflanzt.
Beim Zufahrtsbereich und Zugangsbereich vorhanden Plattenbelage und besteht zur Straßenseite hin eine Einfriedung aus massiven Sockelmauerwerk mit Holzzaun und einem Holzzufahrtstürl. Zur Nachbarseite vorhanden Sockelmauerwerk mit Maschenzaun. Zur Rückseite im Anschluss an das Wohnhaus vorhanden das Grundstück 339/2.
Im Nahbereich des Hauses vorhanden ein Brunnen, lt. Angabe, wasserführend und bestehen in diesem Bereich zwei Hütten ohne Wertigkeit. Die Grundstücksfläche im Anschluss an das Haus ist als sehr ungepflegt anzusehen und besteht Hanglage.
Grundstücksgröße:
1.088 m²
Objektgröße:
128,21 m²
Schätzwert:
57.400,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
nicht festgestellt
Vadium:
5.740,00 EUR
Geringstes Gebot:
28.700,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Der Verpflichtete besitzt 1/3-Anteil an der Liegenschaft.
1/3-Anteil: € 57.400,00
Dienststelle:
BG Neunkirchen (233)
Aktenzeichen:
9 E 7/22w
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
12.08.2022
Versteigerungstermin:
am 15.09.2022 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, Verhandlungssaal 1
Telefonkontakt:
+43 2635 62031 DW 120
Besichtigungszeit:
2671 Schmidsdorf
Schmidsdorf Straße 50
09.09.2022 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonstiges:
Für 9.9.2022, 15:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde
Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten
Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers
erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B e z i r k s g e r i c h t N e u n k i r c h e n
2
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen
Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen
eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz
erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest
jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den
Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung
geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts
verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt.
Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme
der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben ,
die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung
abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird
die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung
mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen
und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens
diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Grundbuch:
23140 Schmidsdorf
EZ:
200
Grundstücksnr.:
339/2 und 340/2
BLNr:
4
Liegenschaftsadresse:
Schmidsdorf Straße 50
PLZ/Ort:
2671 Schmidsdorf