Zuschlag ohne Überbot – Einfamilienhaus | |
Gericht: | BG Baden |
Aktenzeichen: | 040 6 E 17/20y |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 02.09.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
04307 Enzesfeld EZ 1062 Grundstücksnr. 351/16; BLNr. 4 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 262.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
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Sonstiges: | Auf Antrag des Erstehers wird dieser zum einstweiligen Verwalter der Liegenschaft GB 04307 Enzesfeld, EZ 1062; B-LNr 4, bestellt und zugleich angeordnet, dass die verpflichtete Partei dem Verwalter diese Liegenschaft unverzüglich zu übergeben hat. |
Das Wohnhaus wurde ca. im Jahr 1969 fertiggestellt und ist in offener Bauweise auf dem Grundstück errichtet. Ein Zubau erfolgte aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2006.
Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss und einem Erdgeschoss, der Hauseingang befindet sich an der Südwestseite des Gebäudes und ist über einen außenliegenden Stiegenaufgang erreichbar.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einer Küche, einem Wohnzimmer und drei Zimmern. Dem Wohnzimmer ist nordostseitig eine Terrasse vorgelagert.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Vorraum/Flur, einem Heizraum, einem Tankraum, einem Spielzimmer und zwei weiteren Kellerräumen. Die Raumhöhe beträgt im Kellergeschoss ca. 2,00m.
Das Wohnhaus ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Walmdach mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Das Gebäude wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgt durch eine Öl-Hauszentralheizungsanlage.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Sträuchern und Bäumen bepflanzt. Nordostseitig des Gebäudes befindet sich ein befestigter KFZ-Abstellplatz.
Die straßenseitige Einzäunung erfolgt durch einen Metallzaun auf Betonsockel.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.
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Grundstücksgröße: 481 m²
Objektgröße: 110,00 m²
Schätzwert: 235.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche – Zeitwert Euro Null.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium:23.500,00 EUR
Geringstes Gebot:n117.550,00 EUR
Sonstige Hinweise: Nutzfläche EG rund 110m²
Nutzfläche KG rund 85m²
Gemäß Beschluss Bezirksgericht Baden vom 15.04.2021 erfolgte die Bewertung ohne Berücksichtigung des Mietvertrages zwischen xxxxx GmbH und xxxx.
Gericht: | BG Baden |
Aktenzeichen: | 040 6 E 17/20y |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 12.08.2021 |
Versteigerungstermin: | am 01.09.2021 um 11:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Baden, 1. Stock, VHS V |
Besichtigungszeit: | Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft Grundbuch 04307 Enzesfeld EZ 1062 B-LNr. 4 Anteile 1/1 am 31.08.2021 in der Zeit von 17:30 Uhr bis 18:00 besichtigen zu lassen. |
Sonstiges: | Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 17.03.2021, 6 Cg 8/21p, wurde zu Recht erkannt, dass die beklagte (hier: verpflichtete) Partei gegenüber der klagenden (hier: betreibenden) Partei u.a. schuldig ist, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von EUR 1.539.376,42 samt Anhang die Zwangsversteigerung in dem von der klagenden Partei eingeleiteten Exekutionsverfahren 6 E 17/20y des BG Baden gegen die xxxxx GmbH, FN 400652 w, in die Liegenschaft EZ 1062, Grundbuch 04307 Enzesfeld, Anteil B-LNR 4, 1/1 ohne Geltendmachung des Mietvertrages mit der Beklagten vom 12.02.2019 und unter Außerachtlassung bei der Liegenschaftsbewertung, sodass dieses Bestandrecht von einem Ersteher im Exekutionsverfahren nicht zu übernehmen ist, zu dulden. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: die Dienstbarkeit der elektrischen Leitung CLNr 1 Allenfalls die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden. Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n). |
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Grundbuch: | 04307 Enzesfeld |
EZ: | 1062 |
Grundstücksnr.: | 351/16 |
BLNr: | 4 |
Liegenschaftsadresse: | Frauentalgasse 4 |
PLZ/Ort: | 2551 Enzesfeld-Lindabrunn |
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