Auf der etwa 1910 m² großen Liegenschaft befindet sich ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus. Das Grundstück ist nach Angaben des Bauamts voraussichtlich in zwei Bauparzellen teilbar (Fahnenparzelle). Der Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Gebäudes ist schlecht und besteht hoher Reparaturrückstau, das Wohngebäude ist in keinem zeitgemäßen Erhaltungs- und Ausstattungszustand.
• Starke Wasserschäden im Keller, im Stiegenhaus, im Bereich der Sanitärräume
• Mauerwerk bedarf großflächiger Trockenlegung
• Sanierungsbedürftige haustechnischen Anlagen (elektrische Leitungen Wasserver- und -entsorgungsleitungen sind augenscheinlich erneuerungsbedürftig)
• Keine funktionstüchtige Raumheizung für alle Räume des Gebäudes, Heizkessel sowie Heizungsleitungen und –radiatoren schadhaft bzw. entfernt
• Keine zeitgemäße Warmwasserbereitung
• Küchen- und Sanitärräumeausstattung erneuerungsbedürftig
• Gebäudeausstattung (Böden, Decken, Wände, Türen, Fenster) in einem großteils schadhaften Zustand mit deutlichen Reparaturrückstau
• Fenster, Außen- und Innentüren sanierungsbedürftig
• Gebäudeaußenhülle (Fassade, Fenster, Türen, Geschoßdecke, Dach) entspricht augenscheinlich nicht den heutigen bauphysikalischen Anforderungen insbesondere nicht hinsichtlich der Wärmedämmwerte
• Außenanlagen (Einfriedung, Einfahrtstor, Außenstiegen, Zufahrten und Wege) großteils in instandsetzungsbedürftigen Zustand, Gartenanlage vernachlässigt
Garage:
Der bauliche Zustand der Garage ist ebenfalls stark sanierungsbedürftig.
Die Grundrisslösung ist als ungünstig einzustufen.
Dies betrifft insbesondere
• den Hauszugang von der Gartenseite
• die Lage von Küche und Wohnräumen
• die Raumgrößen
• die straßenseitige Ausrichtung des Balkons im DG
• die straßenseitig orientierten Wohnräume.
Die nachfolgend angegebene Objektgröße bezieht sich auf die Wohnfläche im Erd- und Dachgeschoss exklusive der Balkonfläche inklusive der zur Veranda umgebauten Terrasse.
Gericht:
BG Ebreichsdorf
PLZ/Ort:
2523 Tattendorf